Der Dekanatsrat "trägt gemeinsam mit dem Dekan als dem vom Erzbischof bestellten Leiter des Dekanates als Pastoralrat, als Vertretung der Katholiken und als Organ der Vermögensverwaltung ... Verantwortung für den kirchlichen Auftrag im Dekanat." (aus der Satzung für die Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg).
Mitglieder des Dekanatsrates sind gewählte Vertreter der Seelsorgeeinheiten, entsandte Vertreter der kirchlichen Verbände im Dekanat , hinzugewählte sachkundige Personen und der Dekan, sein Stellvertreter und der Schuldekan kraft ihres Amtes. Weitere Mitglieder haben beratendes Recht im Gremium.
Der Dekanatsrat berät in pastoralen Fragen, beschließt Maßnahme n und vertritt die Anliegen der Katholiken in Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit. Er beschließt den Finanzplan des Dekanates.
Am 13. Oktober 2020 wurde der Dekanatsrat konstituiert:
Im Nachklang zu den Pfarrgemeinderatswahlen im Frühjahr 2020 musste auch der Dekanatsrat neu konstituiert werden. Die Seelsorgeeinheiten des Dekanates, die Verbände und die Einrichtungen entsenden ihre Vertretungen in den Dekanatsrat. Der Rat hat die Aufgabe, die Pastoral im Dekanat zu beraten und zu unterstützen, als Bindeglied zwischen den Seelsorgeeinheiten und dem Erzbistum zu wirken und den Haushalt zu beraten und beschließen. Er vertritt die Anliegen der Katholikinnen und Katholiken des Dekanates nach innen und nach außen. Der Dekanatsrat tagt in der Regel dreimal im Jahr.